Für britische und US-amerikanische Unternehmen, die im Jahr 2026 personenbezogene Daten aus der EU verarbeiten, hängt die DSGVO-Compliance maßgeblich von der zugrundeliegenden Infrastruktur ab – weniger von Absichtsbekundungen. Da Automatisierung, Dokumentenverarbeitung und KI-basierte Workflows zum Standard werden, fokussieren die Aufsichtsbehörden verstärkt darauf, wo Daten verarbeitet werden und wie grenzüberschreitende Risiken kontrolliert werden. Dieser Leitfaden beleuchtet die praktischen Herausforderungen der DSGVO für Unternehmen außerhalb der EU und zeigt auf, wie sich Compliance-Risiken senken lassen, ohne operative Flexibilität und Effizienz einzubüßen.
Wichtige Erkenntnisse
- Die DSGVO-Durchsetzung im Jahr 2026 richtet ihr Augenmerk zunehmend auf unerlaubte Datenübermittlungen, wodurch der Verarbeitungsort für britische und US-Unternehmen zum zentralen Risiko- und Kostenfaktor wird.
- Die Verarbeitung und Umwandlung personenbezogener EU-Daten innerhalb des EWR verringert die Notwendigkeit komplexer Transfermechanismen und reduziert regelmäßige Dokumentationspflichten.
- In der EU gehostete Verarbeiter wie Parseur ermöglichen automatisierte Dokumentenverarbeitung und begrenzen die grenzüberschreitende Exposition, indem sie EU-Daten vollständig in der EU halten.
Die Kurzantwort
Für britische und US-Unternehmen ist die DSGVO-Compliance 2026 vor allem davon abhängig, wo und wie personenbezogene Daten aus der EU verarbeitet werden. Selbst mit Initiativen wie der UK–US Data Bridge verlangt die EU, dass Unternehmen ihre Regelungen zur Datensouveränität strikt einhalten – besonders, wenn kritische Verarbeitungsvorgänge betroffen sind.
Der sicherste Ansatz besteht darin, sicherzustellen, dass personenbezogene Daten europäischer Kunden während der Extraktion und Umwandlung den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht verlassen. Durch die Nutzung eines in der EU gehosteten Datenverarbeiters wie Parseur können Unternehmen E-Mails, PDFs und andere Dokumente in strukturierte Datensätze verwandeln, wobei alle Rohdaten stets auf Servern innerhalb der EU gespeichert werden. Das minimiert Risiken im Zusammenhang mit internationalen Datentransfers und vereinfacht die Einhaltung der DSGVO für Unternehmen, die außerhalb der EU agieren.
Warum die DSGVO 2026 für UK- & US-Firmen weiter maßgeblich bleibt
Für britische und US-amerikanische Unternehmen mit europäischen Kunden oder Prozessen ist die DSGVO kein einmaliges Compliance-Projekt, sondern ein rechtlicher Rahmen mit stetig fortentwickelten Regeln für den Datentransfer sowie strengeren Kontrollen. Das Vereinigte Königreich orientiert sich nach dem Brexit weiterhin an den EU-Datenschutzstandards und die Europäische Kommission verlängert ihre Angemessenheitsentscheidungen für den Datentransfer – unter laufender Überwachung durch das European Data Protection Board (EDPB).
Zeitgleich eröffnet das EU–US Data Privacy Framework (DPF) US-Unternehmen eine neue Möglichkeit, Daten aus der EU zu beziehen – auch wenn bestehende Unsicherheiten die Umsetzung begleiten.
In diesem Umfeld wird es für Unternehmen unverzichtbar, genau zu wissen, wo ihre Daten verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage sie dies tun und wie die DSGVO in unterschiedlichen Rechtssystemen wirkt. Nur so lassen sich Compliance-Risiken und Betriebsstörungen effektiv minimieren.
Die Herausforderung: „Datenresidenz“ als zentrales Compliance-Thema für UK & USA
Neue Transferregelungen suggerieren zwar eine Vereinfachung des Datenflusses zwischen EU, Großbritannien und den USA. In der Realität bleibt die Datenresidenz – also der physische Speicher- und Verarbeitungsort personenbezogener EU-Daten – die wichtigste Hürde für britische und amerikanische Unternehmen.

Auch bei Nutzung von Konstrukten wie dem EU–US Data Privacy Framework oder der UK–US Data Bridge entstehen rechtliche Verpflichtungen, sobald Daten außerhalb der EU verarbeitet werden. Dann greifen Standardvertragsklauseln (SCCs), Transfer-Risikoanalysen und ausführliche Dokumentationspflichten. Insbesondere Unternehmen mit großen Dokumentenmengen oder vielen Kundendaten sehen sich damit wachsender operativer Komplexität und konstantem Compliance-Druck ausgesetzt.
Das US-Problem: DSGVO-Verletzungen durch unerkannte Transfers
US-Unternehmen geraten oft ungewollt in einen Verstoß: Europäische Belege, Verträge oder Kunden-E-Mails werden zu Automations- oder KI-Prozessen in den USA hochgeladen, gespeichert oder verarbeitet. Sobald diese Daten für KI-Modelle genutzt werden, verlassen sie mitunter die EU-Infrastruktur. Aus DSGVO-Sicht ist dies häufig ein unrechtmäßiger Datentransfer – auch wenn das Ziel rein technischer Natur ist.
Das UK-Problem: Angemessen, aber weiterhin „Drittland“
Trotz Angemessenheitsbeschluss der EU ist das Vereinigte Königreich nach DSGVO-Recht ein Drittland. Britische Unternehmen müssen darauf achten, dass ihre Tools und Dienstleister sowohl die EU- als auch die UK-DSGVO erfüllen. Tools, die rechtliche Grenzen verschwimmen lassen, bringen zusätzliche Risiken mit sich.
Das grundlegende Problem ist also weniger die Absicht, sondern vielmehr die Systemarchitektur: Der physische Verarbeitungsort der Daten ist ausschlaggebend für die Compliance.
Das Transferproblem: Erwartungen von Einkauf und IT-Security
Beim DSGVO-Check sind es oft Einkaufs- und IT-Sicherheitsteams, die als erste Retter agieren – sie sind für konkrete Risikoreduktion verantwortlich. Sobald personenbezogene EU-Daten verarbeitet werden, rücken grenzüberschreitende Übermittlungen sofort ins Zentrum.
Wichtige Standardfragen, die Anbieter früh beantworten müssen:
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (DPA): Klare DPA-Dokumente mit Rollenverteilung, Verarbeitungszweck und Sicherheitsmaßnahmen sind Voraussetzung. Unpräzise Vertragsformulierungen verzögern die Beschaffung.
Subunternehmer-Transparenz: IT-Teams erwarten aktuelle Auflistungen aller Subprozessoren – z. B. Hosting- oder Infrastrukturpartner. Nicht deklarierte Subprozessoren oder häufige Änderungen werten sie als Risiko.
Aufbewahrung und Löschung: Klare Statements zur Speicherdauer und zum Löschprozess personenbezogener Daten werden erwartet. Eindeutige Zeitangaben bieten Sicherheit, während offene Policies hinterfragt werden.
Internationale Datenübermittlung: Entscheidende Fragen betreffen Rechtfertigung und Organisation internationaler Transfers – besteht ein Angemessenheitsbeschluss, wird das EU–US DPF oder SCCs genutzt, existiert eine Transfer-Risikoanalyse?
Zudem fordert die britische Datenschutzaufsicht ICO, regelmäßig zu bewerten, ob ausländische Vorschriften SCCs aushebeln könnten. Die Transfer-Risikoanalyse gehört daher zur Grundausstattung moderner Compliance.
Schlussendlich ist der Verarbeitungsort entscheidend: Bleiben EU-Daten während Extraktion und Transformation im EWR, sinkt die Anforderung an Transferdokumentation und verringert sich die Angriffsfläche erheblich.
Für britische und US-Unternehmen ist DSGVO-Compliance keine theoretische Aufgabe, sondern eine Frage praktikabler Kontrollen und klarer, transparenter Prozesse, bevor ein Datentransfer stattfindet.
Wie Parseur mit dem „Grenzüberschreitungsproblem“ umgeht
Für viele Unternehmen ist weniger die Policy als die Infrastruktur entscheidend für die DSGVO-Konformität. Sobald personenbezogene EU-Daten den Rechtsraum verlassen, entstehen zusätzliche Anforderungen. Parseur adressiert dieses Risiko architektonisch – und nicht mit Notlösungen.
EU-basierte Infrastruktur
Parseur verfolgt einen EU-First-Ansatz: Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich auf Servern in der EU, eingebettet in eine nach ISO 27001 zertifizierte Umgebung. Für US- oder britische Firmen heißt das: Werden E-Mails, PDFs oder Scans mit Parseur extrahiert, bleiben die Daten im EWR – insbesondere in der sensiblen Erstverarbeitungsphase. So wird der Bedarf für internationale Datentransfers auf ein Minimum reduziert.
Eindeutige Rollenverteilung nach DSGVO
Nach DSGVO-Vorgabe bleibt der Kunde Verantwortlicher, also derjenige, der Verarbeitungsformen und -zwecke bestimmt. Parseur handelt ausschließlich als Auftragsverarbeiter und nimmt Datenverarbeitung nur im Auftrag des Kunden vor.
Diese Rollen werden transparent durch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (DPA), geregelt. Darin enthalten: Pflichten, Sicherheitsstandards sowie die Zweckbindung der Datenverarbeitung – ein klarer Mehrwert für Rechts- und Einkaufsteams und Basis für die DSGVO-Compliance in internationalen Konstellationen.
Keine Nutzung von Kundendaten für Model-Training
Ein häufiges Risiko bei Datenverarbeitern: Nachgelagertes Training von KI-Modellen mit Kundendaten – besonders heikel mit sensiblen EU-Daten. Parseur verwendet Kundendaten ausschließlich zur Extraktion, sie werden nicht für Model-Training oder zur Weitergabe an externe Systeme genutzt. Dies verringert das Risiko weitergehender Nutzung, Weitergabe und Zweckänderung – besonders im Hinblick auf DSGVO-Audits und Nachvollziehbarkeit.
Diese Architektur ersetzt die DSGVO-Verantwortung nicht, doch sie macht Compliance für britische und US-Teams handhabbar: Daten bleiben in der EU, Aufgabenverteilung ist unmissverständlich geklärt und die Datennutzung ist rechtssicher begrenzt.
Rechts-Update 2026: „Data Bridge“ und aktuelle UK-Gesetzgebung
Global ändert sich der Gesetzesrahmen – Automatisierung und KI führen zu schärferen Kontrollen, nicht zu Lockerungen. Zwei Entwicklungen stehen für 2026 im Fokus.
Update für US-Firmen: Datentransfers hängen am Zertifizierungsstatus
Das aktuelle EU–US-Regelwerk erlaubt US-Firmen die Datenübernahme ohne zusätzliche Verwaltung, sofern sie im Data Privacy Framework zertifiziert sind. Unternehmen ohne Zertifikat müssen weiterhin SCCs und Transfer-Risikoanalysen durchführen und dokumentieren.
Viele Firmen beschränken daher Transfers, wo irgend möglich. Kommt eine EU-basierte Infrastruktur bei der Extraktion und Verarbeitung zum Einsatz, braucht es seltener komplizierte Transferbegründungen – die Architektur erleichtert die Compliance gegenüber nachgelagerten Erklärungen bei bereits verlassenem EU-Territorium.
Update für UK-Firmen: Vereinfachungen, aber keine Vereinzelung
Das Data (Use and Access) Act 2025 (DUA Act) bringt zwar punktuelle Vereinfachungen z. B. bei Cookie-Opt-ins, stärkt jedoch den grundlegenden Schutz persönlicher Daten. Die Doppel-Compliance bleibt erforderlich: Nach dem Brexit wurde die EU-DSGVO als „UK GDPR“ ins britische Recht übernommen, beide Regelwerke entwickeln sich aber eigenständig weiter.
In der Praxis bedeutet das: DPAs sollten sorgfältig formuliert sein, um sowohl EU- als auch UK-Regularien abzudecken. Typisch sind erweiterte Interpretationsklauseln, die Begriffsdefinitionen und Pflichten für beide Regelungen gleichzeitig bestimmen. In Parseurs Modell übernimmt etwa Exhibit C > Part 2 > „Interpretation“ diese Aufgabe, sodass der DPA für beide Jurisdiktionen gilt.
Die Kernfakten: Die EU erkennt die Angemessenheit von Datenübermittlungen ins UK weiterhin an, solange der Beschluss besteht. Dennoch ersetzt das keine unternehmensinterne Governance. Firmen sind gefordert, ihre Maßnahmen und Strukturen jederzeit transparent und nachvollziehbar zu gestalten – von Datenfluss-Aufzeichnungen über Lieferantenerklärungen bis zu technischen und organisatorischen Sicherungen.
Automatisierung, KI-Agenten oder Dokumenten-Pipelines im Vereinigten Königreich unterliegen insbesondere bei automatisierten Entscheidungen (ADM) mit rechtlicher Bedeutung strengen Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Korrektheit und Transparenz. Fachleute raten, Prozesse so zu gestalten, dass Datenflüsse möglichst innerhalb des EWR bleiben. Dazu gehören verlässliche Kontrollmechanismen, Datenfluss-Mapping und die schriftliche Dokumentation organisatorischer Vorkehrungen.
Ein prägnantes Exempel für DSGVO-Verstöße bei Datentransfers liefert Uber im Jahr 2024: Die niederländische Datenschutzbehörde verhängte eine Geldbuße von 290 Millionen € (etwa 324 Millionen US-Dollar), weil Uber Fahrerdaten europäischer Nutzer ohne ordnungsgemäße Sicherungen in die USA übermittelte – eines der höchsten Bußgelder für Datenschutzverstöße.
Im Kern wurde Uber sanktioniert, weil besonders sensible Informationen wie Personalausweise, Zahlungs- und Standortdaten außerhalb des EWR verarbeitet wurden, ohne gesetzeskonforme Übertragungsmechanismen.
Der Fall Uber veranschaulicht, wie schnell aus einer Datenschutzlücke ein massives operatives und finanzielles Risiko wird. Abgesehen von der Strafe kam es zu weiteren Prüfungen, internen Änderungen und öffentlichem Reputationsverlust – mit unmittelbaren Folgen für Compliance-, IT- und Produktteams. Für britische und US-Firmen mit EU-Kunden ist die Botschaft klar: Versäumnisse bei der Transfercompliance sind mehr als bloße Regelfehler – sie bergen schwerwiegende reale Konsequenzen.
Uber macht deutlich: Grenzüberschreitende Datenverarbeitung ist kein theoretisches Problem mehr. Werden personenbezogene EU-Daten ohne wirksame Sicherungen und klare Kontrolle über den Verarbeitungsort transferiert, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch massive operative Störungen und dauerhafter Reputationsschaden. Für britische und US-Unternehmen gilt daher: Die Verantwortung endet nicht an der Landesgrenze. Wer Datenflüsse so gestaltet, dass Exposition minimiert und der Verarbeitungsort kontrolliert bleibt, bleibt langfristig DSGVO-konform – auch wenn der regulatorische Druck steigt.
Häufig gestellte Fragen
Da die Durchsetzung der DSGVO und die Regeln für den Datentransfer sich ständig weiterentwickeln, haben viele britische und US-Unternehmen praktische Fragen dazu, wie sie personenbezogene Daten aus der EU verarbeiten können, ohne das Risiko von Compliance-Verstößen zu erhöhen. Die folgenden FAQs beantworten gängige Fragen zu transnationalen Übermittlungen, Datenresidenz und der Einbindung von in der EU verarbeiteten Daten in moderne Automatisierungs-Workflows.
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Kann ein US-Unternehmen Parseur legal für EU-Kunden nutzen?
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Ja. Da Parseur Daten innerhalb der EU-Infrastruktur verarbeitet und extrahiert, können US-Unternehmen personenbezogene EU-Daten mit deutlich geringerem Transferrisiko und weniger DSGVO-Aufwand verarbeiten.
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Hebelt die Nutzung von Parseur die DSGVO-Pflichten für britische oder US-Unternehmen aus?
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Nein. Unternehmen bleiben für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich, aber ein in der EU gehosteter Verarbeiter senkt das Risiko grenzüberschreitender Transfers und vereinfacht das Compliance-Management.
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Gelten Standardvertragsklauseln (SCC) weiterhin, wenn Daten in der EU verarbeitet werden?
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In vielen Fällen sind SCCs für die Extraktionsphase nicht erforderlich, wenn personenbezogene EU-Daten vollständig innerhalb des EWR verarbeitet werden. Das reduziert den juristischen und dokumentarischen Aufwand.
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Nutzt Parseur Kundendaten zur KI-Model-Trainierung?
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Nein. Parseur verarbeitet Daten ausschließlich zur Extraktion und nutzt Kundendaten weder zum Trainieren von Modellen noch für externe KI-Systeme.
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